Herzlich willkommen zum Schuljahr 2024/25
Ferienregelung im Schuljahr 2024/25
freibeweglicher Ferientag 04.10.2024
Herbstferien 07.- 19.10.2024
Weihnachtsferien 23.12.2024 - 03.01.2025
Winterferien 17.02.- 01.03.2025
Osterferien 18.04.-25.04.2025
Himmelfahrt 30.05.2025
Sommerferien 28.06.- 08.08.25
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.
Hinweis für die Buskinder aus Ostritz:
Ab Montag, den 08.04.2024, ist die B99 in Ostritz erneut gesperrt. Die Linie 12 wird umgeleitet. Bitte beachten Sie eventuelle Fahrplanänderungen! Ab dem 15.04.2024 gab es erneute Anpassungen, die Sie bitte dem Plan entnehmen:
Wichtige Informationen rund um den Schulalltag
Unterrichts- und Pausenzeiten
Ankommen in der Zeit von 7.45 - 8.00 Uhr
1. Block: 8.00 - 9.35 Uhr (Frühstückspause individuell angepasst)
2. Hofpause: 9.35 – 9.55 Uhr
3. Stunde: 9.55 -10.40 Uhr
4. Stunde: 10.45-11.30 Uhr Bus: 11.57 Uhr Ostritz; 12.04 Uhr Schl./Wi.
Essenpause: 11.30-12.00 Uhr
5. Stunde: 12.00-12.45 Uhr Bus: 12.57 Uhr Ostritz; 13.04 Uhr Schl./Wi.
6. Stunde: 12.55-13.40 Uhr Bus: 13.57 Uhr Ostritz; 14.04 Uhr Schl./Wi.
Zusätzlich fahren am Nachmittag um 14.57 Uhr und 15.04 Uhr noch Busse.
Ankunft und Abfahrt der Busse immer an der Schulbushaltestelle.
Ankunft am Morgen: 7.51 Uhr aus Richtung Görlitz und 7.49 Uhr aus Richtung Schlegel/Wittgendorf.
Die Abfahrtszeiten am Morgen von der Heimathaltestelle entnehmen Sie bitte dem angehängten Fahrplan.
Allgemeine Informationen rund um das Schuljahr
Weiterführende Schule in unserer Umgebung
Christian- Weise- Gymnasium Zittau
Evangelisches Zinzendorf Gymnasium Herrnhut
Parkschule Zittau- Oberschule
Schule an der Weinau- Oberschule
http://oberschule.weinauschule.de/
Richard-von-Schlieben-Oberschule
Oberschule Klaus Riedel Bernstadt
Berufliches Schulzentrum Zittau
Ein Wort in eigener Sache: Gern veröffentlichen wir immer wieder im Stadtanzeiger unsere Beiträge, daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Die Datenschutzbestimmungen erlauben uns leider nicht, dazu auch Fotos zu veröffentlichen. Dieser Aufwand ist für uns zu groß, da für jedes Foto von jeder darauf abgebildeten Person eine neue Datenschutzerklärung eingeholt werden muss. Diesen Aufwand werden wir nicht betreiben und so können die Fotos nur hier bei uns auf der Homepage betrachtet werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!
Schulprogramm der Europäischen Union
Unsere Grundschule nimmt am "EU-Schulprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union" teil. Wir erhalten wöchentlich Obst und Gemüse und bieten dies 2x wöchentlich in Buffetform in den Pausen an.
www.schulobst-milch.sachsen.de
Organisatorisches zur Schul- und Hausordnung Handreichung für Eltern, Schüler und Lehrer
1. Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag
Gleitzeit 07:45 - 08:00 Uhr
1. Block 08:00 - 09:35 Uhr
Hofpause 09:35 - 09:55 Uhr
3. Stunde 09:55 - 10:40 Uhr
Pause 10:40 - 10:45 Uhr
4. Stunde 10:45 - 11:30 Uhr
Mittagspause mit Bewegung 11:30 - 12:00 Uhr
5. Stunde und GTA 12:00 - 12:45 Uhr
Pause 12:45 - 12:55 Uhr
6. Stunde 12:55 - 13:.40 Uhr
Ganztagsangebote (GTA) finden montags in der Schule und mittwochs im Hort statt.
Info dazu auf der Homepage: www.grundschule-hirschfelde.de
2. Aufnahme und Abmeldung von Schülern erfolgt grundsätzlich durch die Sorgeberechtigten. Vor einer Abmeldung sind alle entliehenen schuleigenen Bücher und Arbeitshefte zurückzugeben.
3. Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Verantwortlich dafür sind nach Sächsischem Schulgesetz Paragraph 31 ausdrücklich die Sorgeberechtigten.
4. Bei Erkrankungen oder anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, bis spätestens 9:00 Uhr die Verhinderung ihres Kindes unter Angabe des Grundes anzuzeigen. Aus Sicherheitsgründen erfolgt ansonsten nach Empfehlung des SMK eine telefonische Rückfrage (Entschuldigungspflicht der Sorgeberechtigten). Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden, ebenso bei berechtigten Zweifeln. Die Abmeldung für das Mittagessen wird nicht von der Schule übernommen, ebenso die Abmeldung für den Hort.
5. Bei ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten (nach dem Bundesseuchengesetz) sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, einen Arzt zu konsultieren. Dieser entscheidet dann auch, ob ein Schulbesuch möglich ist.
6. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich! Die Sorgeberechtigten müssen rechtzeitig die Beurlaubung beantragen und begründen. Als Gründe werden anerkannt: Heilkuren, Teilnahme an sportlichen Lehrgängen in Trainingszentren und Wettkämpfen, besondere Familienfeiern und kirchliche Veranstaltungen. Urlaubsreisen außerhalb der Ferien können in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn die Urlaubsplanung nicht anders möglich ist und die Freistellung rechtzeitig vor Buchung der Reise beantragt wurde. Bei bis zu 2 Urlaubstagen entscheidet der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.
7. Wertgegenstände verbleiben zu Hause! Bei Verlust wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen und Benutzen von Handys bedarf einer Absprache mit der Klassenleitung und der Schulleitung.
8. Um sich und andere vor Verletzungen und Schäden zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Beginn der Sportstunde gefährliche Dinge abzulegen (gemäß Rundschreiben vom SMK 02.12.92)
Dazu gehören: Uhren, Schlüssel, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Anstecker, Gürtel usw.)
Eine Sport- und Schwimmbefreiung kann nur vom behandelnden Arzt ausgesprochen werden.
9. Alle entliehenen Schulbücher und Arbeitshefte sind nach Erhalt sofort einzuschlagen und unbedingt schonend zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Regressforderungen wirksam.
10. Busschüler sind verpflichtet mindestens 15 Minuten auf den Schulbus am Morgen zu warten. Kommt dieser nicht, gehen sie nach Hause oder an einen anderen mit den
Kindern besprochenen Ort. Die Eltern haben für den Aufenthaltsort dieses Schulvormittags Sorge zu tragen.
11. Eltern oder andere, die Kinder abholende Personen bitten wir, die Autos vor dem Schulgelände und nicht auf dem Schulhof und der Laufbahn abzustellen.
12. Die Eltern oder andere Sorgeberechtigte nutzen bitte die Konsultationsmöglichkeiten mit den Lehrern und der Schulleitung. Melden Sie sich an und sprechen Sie bei allen Problemen mit dem schulischen Partner.
13. In Pandemiezeiten gelten an der Grundschule besondere Regelungen und Hygienevorschriften, die jederzeit einsehbar sind und den Eltern bekannt gemacht werden (Homepage, Elternbriefe, …)
In der Schulkonferenz am 30.06.2022 wurde o. g. Handreichung einstimmig beschlossen!