Informationen für Eltern

Herzlich willkommen zum Schuljahr 2022/23

 

Vollsperrung der B99 voraussichtlich ab 10.05.23

Achten Sie bitte auf die Informationen im LernSax! Alle Fahrpläne und Informationsschreiben hängen auch im Schulhaus aus bzw. sind im Info-Terminal im Schulhaus abrufber.

Sehr geehrte Eltern, Sie erhalten heute eine Information der Stadtverwaltung Ostritz, die die Busverbindung nach und von Hirschfelde ab 10. Mai betrifft.

Hier habe ich den Auszug aus der Mail von der Stadtverwaltung:

Geplante Vollsperrung der B99 ab 10.05.2023 – Veränderungen im Busfahrplan

Voraussichtlich ab dem 10.05.2023 soll eine Vollsperrung die Bundesstraße zwischen dem Schlegler Kreuz und der Dittersbacher Straße in Ostritz in Kraft treten. Dies geht einher mit Veränderungen im Busfahrplan. Bitte verfolgen Sie eigenständig, wann der tatsächliche Baubeginn und damit Beginn der Vollsperrung ist. Achten Sie dabei insbesondere auf Veröffentlichungen an den Informationssystemen der Bushaltestellen, den Homepages des ZVON und der KVG sowie mögliche Informationen des LASuV, die ggf. über die Presse bereitgestellt werden.

 

Unsere Kennenlernnachmittage für die Schulanfänger: Donnerstag, 16. März; 27. April: 25. Mai; 15. Juni

Bitte melden Sie Ihr Kind an und geben Turnschuhe sowie ein Mäppchen mit Buntstiften, Schere und Leimstift mit.

 

Ferienreglung im Schuljahr 2022/23

Herbstferien               17.- 28.10.2022

Weihnachtsferien       22.12.22- 02.01.23

Winterferien               13.- 24.02.23

Osterferien                 07.- 14.04.23

Sommerferien            10.07.- 18.08.23

unterrichtsfreier Tag   02.12.22, 19.05.23


Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.

 

Wichtige Informationen rund um den Schulalltag


Ankommen in der Zeit von 7.45 - 8.00 Uhr


1. Block: 8.00 - 9.35 Uhr (Frühstückspause individuell angepasst)
2. Hofpause: 9.35 – 9.55 Uhr
3. Stunde: 9.55 -10.40 Uhr
4. Stunde: 10.45-11.30 Uhr Bus: 11.57 Uhr Ostritz; 12.04 Uhr Schl./Wi.

Essenpause: 11.30-12.00 Uhr

5. Stunde: 12.00-12.45 Uhr Bus: 12.57 Uhr Ostritz; 13.04 Uhr Schl./Wi.
6. Stunde: 12.55-13.40 Uhr Bus: 13.57 Uhr Ostritz; 14.04 Uhr Schl./Wi.
Zusätzlich fahren am Nachmittag um 14.57 Uhr und 15.04 Uhr noch Busse.
Ankunft und Abfahrt der Busse immer an der Schulbushaltestelle.
Ankunft am Morgen: 7.51 Uhr aus Richtung Görlitz und 7.49 Uhr aus Richtung Schlegel/Wittgendorf.

Die Abfahrtszeiten am Morgen von der Heimathaltestelle entnehmen Sie bitte dem angehängten Fahrplan.

 

Allgemeine Informationen rund um das Schuljahr

Liebe Eltern,
wir sammeln auch in diesem Schuljahr Altpapier und Druckerpatronen/ Toner/ Kartuschen. Mit dem ersammelten Geld wollen wir das nächste Zirkusprojekt finanzieren bzw. Spiel- oder Lerngeräte für unsere Kinder.

 

GTA im Schuljahr 2022/23

Montag, 5. Stunde

 

Montag, 6. Stunde

 

LRS-Förderung

Fr. Müller

Sport-Bewegungstraining

Frau Gärtner

D- Förderung

Fr. Reinhardt

Handarbeiten

Fr. Gäbler

Englisch Klasse 2

Frau Zhvavaia

 Kunst- ich mach mit

 Fr. Pieprz

Schach

Herr Köhler

Leseclub 

 Fr. Sperlich

Tastaturlehrgang

Fr. Fiedler  Bauen und spielen  Fr. Weder

Dyskalkulie

Ergotherapie

 

 

Kreatives Gärtnern

Frau Looke

 

 

 Handwerken

 Herr Bäsler

 Handwerken  Herr Bäsler

In der 3. Stunde kommen für die Klassen 1:

Lesepaten

Bewegungstraining

 

Frau Schwarzbach und Frau Junge

Herr Aust

   
       
Hausaufgabenbetreuung Frau Weder  in der 5. Stunde  

Für die Kinder der Klassen 1 gibt es montags in der 3. Stunde ein Angebot der Musikschule Fröhlich, Frau Krause, zum Instrument lernen, die Lesepaten oder den individuellen Förderunterricht. Eine Anmeldung ist für die Musikschule Fröhlich notwendig. 

 

Mittwoch im Hort „Naturdetektive“

 

Karate 14-15 Uhr

 Herr Scholz

Kochen und Backen

Peggy

Entspannung

 Anja

 

 

 

GTA- Wochen im Schuljahr

1. Halbjahr 2022                      2. Halbjahr 2023
    26.09.- 30.09.                          27.02.- 03.03.
    10.10.- 14.10.                          06.03.- 10.03.
    07.11.- 11.11.                          13.03.- 17.03.
    14.11.- 18.11.                          20.03.- 24.03.
    21.11.- 25.11.                          27.03.- 31.03.
    28.11.- 02.12.                          03.04.- 06.04.
    05.12.- 09.12.                         17.04.- 21.04.
    12.12.- 16.12.                         24.04.- 28.04.
    19.12. => Herr Aust                 08.05.- 12.05.
    09.01.- 13.01.                         15.05.- 17.05.
    16.01.- 20.01.                         22.05.- 26.05.
    23.01.- 27.01.                         05.06.- 09.06.
    30.01.- 03.02.                         12.06.- 16.06.
    06.02.- 10.02.                         19.06.- 23.06.
    26.06. => Herr Aust
    03.07. => Herr Aust

 

ELTERNSPRECHER im Schuljahr 2021/22

Klasse 1a:  Frau Salomo                          Klasse 1b: Frau Arnold

                 Herr Schönberner                                    Frau Kuhnert

Klasse 2a:   Frau Schiller                         Klasse 2b: Frau Pfalz

                   Frau Kumschlies                                   Herr Pfalz

Klasse 3a:   Frau Schermann                   Klasse 3b: Frau Siegert                      Klasse 3c: Frau Augustin

                  Frau Knebel                                          Frau Männig                                      Frau Strehlau 

Klasse 4a:  Frau Mai                                Klasse 4b: Frau Johr

                 Frau Männig                                            Frau Meusel                              


                                                                                                              

Elternratsvorsitzende: Frau Mai

Stellvertreterin: Frau Pfalz

 

Weiterführende Schule in unserer Umgebung 

Christian- Weise- Gymnasium Zittau

www.cwg-zittau.de

Evangelisches Zinzendorf Gymnasium Herrnhut

www.ezgh.de

Parkschule Zittau- Oberschule

www.parkschule-zittau.de

Schule an der Weinau- Oberschule

www.weinauschule.de

Richard-von-Schlieben-Oberschule

www.schliebenschule.de

Oberschule Klaus Riedel Bernstadt

www.ms.bernstadt.com

Berufliches Schulzentrum Zittau

www.bsz-zittau.de

 

Ein Wort in eigener Sache: Gern veröffentlichen wir immer wieder im Stadtanzeiger unsere Beiträge, daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Die Datenschutzbestimmungen erlauben uns leider nicht, dazu auch Fotos zu veröffentlichen. Dieser Aufwand ist für uns zu groß, da für jedes Foto von jeder darauf abgebildeteten Person eine neue Datenschutzerklärung eingeholt werden muss. Diesen Aufwand werden wir nicht betreiben und so können die Fotos nur hier bei uns auf der Homepage betrachtet werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!

E. Fiedler, Schulleiterin

 

Schulprogramm der Europäischen Union

Unsere Grundschule nimmt am "EU-Schulprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union" teil. Wir erhalten wöchentliich Obst und Gemüse und bieten dies 2x wöchentlich in Buffetform in den Pausen an.

www.schulobst-milch.sachsen.de

 

 

Organisatorisches zur Schul- und Hausordnung       Handreichung für Eltern, Schüler und Lehrer

1. Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag

Gleitzeit 07:45 - 08:00 Uhr
1. Block 08:00 - 09:35 Uhr
Hofpause 09:35 - 09:55 Uhr
3. Stunde 09:55 - 10:40 Uhr
Pause 10:40 - 10:45 Uhr
4. Stunde 10:45 - 11:30 Uhr
Mittagspause mit Bewegung 11:30 - 12:00 Uhr
5. Stunde und GTA 12:00 - 12:45 Uhr
Pause 12:45 - 12:55 Uhr
6. Stunde 12:55 - 13:.40 Uhr
Ganztagsangebote (GTA) finden montags in der Schule und mittwochs im Hort statt.
Info dazu auf der Homepage: www.grundschule-hirschfelde.de

2. Aufnahme und Abmeldung von Schülern erfolgt grundsätzlich durch die Sorgeberechtigten. Vor einer Abmeldung sind alle entliehenen schuleigenen Bücher und Arbeitshefte zurückzugeben.

3. Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Verantwortlich dafür sind nach Sächsischem Schulgesetz Paragraph 31 ausdrücklich die Sorgeberechtigten.

4. Bei Erkrankungen oder anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, bis spätestens 9:00 Uhr die Verhinderung ihres Kindes unter Angabe des Grundes anzuzeigen. Aus Sicherheitsgründen erfolgt ansonsten nach Empfehlung des SMK eine telefonische Rückfrage (Entschuldigungspflicht der Sorgeberechtigten). Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden, ebenso bei berechtigten Zweifeln. Die Abmeldung für das Mittagessen wird nicht von der Schule übernommen, ebenso die Abmeldung für den Hort.

 5. Bei ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten (nach dem Bundesseuchengesetz) sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, einen Arzt zu konsultieren. Dieser entscheidet dann auch, ob ein Schulbesuch möglich ist.

6. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich! Die Sorgeberechtigten müssen rechtzeitig die Beurlaubung beantragen und begründen. Als Gründe werden anerkannt: Heilkuren, Teilnahme an sportlichen Lehrgängen in Trainingszentren und Wettkämpfen, besondere Familienfeiern und kirchliche Veranstaltungen. Urlaubsreisen außerhalb der Ferien können in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn die Urlaubsplanung nicht anders möglich ist und die Freistellung rechtzeitig vor Buchung der Reise beantragt wurde. Bei bis zu 2 Urlaubstagen entscheidet der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.

7. Wertgegenstände verbleiben zu Hause! Bei Verlust wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen und Benutzen von Handys bedarf einer Absprache mit der Klassenleitung und der Schulleitung.

8. Um sich und andere vor Verletzungen und Schäden zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Beginn der Sportstunde gefährliche Dinge abzulegen (gemäß Rundschreiben vom SMK 02.12.92)
Dazu gehören: Uhren, Schlüssel, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Anstecker, Gürtel usw.)

Eine Sport- und Schwimmbefreiung kann nur vom behandelnden Arzt ausgesprochen werden.

9. Alle entliehenen Schulbücher und Arbeitshefte sind nach Erhalt sofort einzuschlagen und unbedingt schonend zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Regressforderungen wirksam.

10. Busschüler sind verpflichtet mindestens 15 Minuten auf den Schulbus am Morgen zu warten. Kommt dieser nicht, gehen sie nach Hause oder an einen anderen mit den
Kindern besprochenen Ort. Die Eltern haben für den Aufenthaltsort dieses Schulvormittages Sorge zu tragen.

11. Eltern oder andere, die Kinder abholende Personen bitten wir, die Autos vor dem Schulgelände und nicht auf dem Schulhof und der Laufbahn abzustellen.

12. Die Eltern oder andere Sorgeberechtigte nutzen bitte die Konsultationsmöglichkeiten mit den Lehrern und der Schulleitung.Melden Sie sich an und sprechen Sie bei allen Problemen mit dem schulischen Partner.

13. In Pandemiezeiten gelten an der Grundschule besondere Regelungen und Hygienevorschriften, die jederzeit einsehbar sind und den Eltern bekannt gemacht werden (Homepage, Elternbriefe, …)

In der Schulkonferenz am 30.06.2022 wurde o. g. Handreichung einstimmig beschlossen!

 

Hausordnung der Grundschule Hirschfelde/ Ostritz

In der Schule legen wir Wert auf gegenseitige Rücksichtnahme, Schonung von Sachwerten und die Einhaltung der Normen.
1. - Wir erwarten, dass alle Schüler pünktlich zum Unterricht erscheinen. Von 7.45- 8.00 ist Gleitzeit, derUnterricht beginnt 8.00 Uhr.
- Die Grundschüler betreten das Schulhaus grundsätzlich von der Hofseite.
- Das Schulgebäude ist von 7.45- 16.00 Uhr geöffnet, danach erfolgt die Sicherheitsschließung.
2. - Nach dem Wechseln der Schuhe und dem Ablegen der Überbekleidung halten sich die Schüler in ihremKlassenzimmer, auf ihrem Platz auf.
- Das Betreten der Fachräume, sowie der Turnhalle ist ohne Lehrer nicht erlaubt.
3. - In der Frühstückspause wird im Klassenzimmer am Platz gefrühstückt. In dieser und in den anderen Pausenwird im Schulhaus nicht gerannt und getobt. Die Spielgeräte im Haus werden nur in den Regenpausen benutzt, die Spielgeräte aus den Spielzeugkörben nur auf dem Schulhof.
4. - Von den Schülern wird erwartet, dass sie sich um Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und im Schulgelände bemühen.
- Für Abfälle stehen Abfallbehälter zur Verfügung.
- In der Grundschule und im Hort sind ganzjährig Hausschuhe zu tragen.
- Oberbekleidung und Schuhe gehören in den Garderobenschrank.
- Turnbeutel werden in den zugewiesenen Garderobenschrank gestellt.
- Für Geldbeutel, Wertgegenstände wie Handys, MP3-Player u.ä. wird keine Haftung übernommen.
5. - Bei Unfällen ist jeder Schüler verpflichtet, umgehend Hilfe zu holen.
- Frau Gäbler im Sekretariat ist die erste Ansprechpartnerin.
- Ersthelfer in der Grundschule sind alle Lehrer.
6. - Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sind gesundheitsschädlich und im Schulgelände grundsätzlich für alle Personen verboten.
7. - Das Schulgrundstück darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Ausnahmen müssen vom Lehrer genehmigt sein und bedürfen bei Regelmäßigkeit der schriftlichen Zustimmung der Eltern.
- Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, warten im Schulgelände bzw. bei schlechtem Wetter im Schulhaus und melden sich beim aufsichtführenden Lehrer ab.
8. - Beschädigungen an Sachwerten sind dem unterrichtenden Lehrer und der Schulleitung zu melden.
- Mutwillige Beschädigungen ziehen eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahm bzw. materielle Konsequenzen nach sich.
9. - Geräte dürfen nur durch beauftragte Schüler bedient werden.
10.- Alle von der Schule dem Schüler überlassenen Schulbücher sind pfleglich zu behandeln, einzuschlagen und mit Namen zu versehen. Ausgeliehene Lehrbücher und Arbeitshefte werden am Schuljahresende wieder in der Schule abgegeben bzw. eingesammelt.
- Beschädigungen ziehen auch hier eine materielle Konsequenz nach sich.
11.- Fundgegenstände werden sofort im Sekretariat abgegeben. Nicht abgeholte Fundsachen werden jeweils nach dem 1. Elternabend des Schuljahres entsorgt.
12.- Nach dem Unterrichtsende werden die Fenster geschlossen, die Beleuchtung ausgeschaltet, die Stühle hochgestellt und der Raum im ordentlichen Zustand verlassen. Dafür verantwortlich ist jeweils der letzte Lehrer im Raum.
- Die Ordnungsschüler werden wöchentlich vom Klassenlehrer in Absprache mit den Schülern festgelegt.
- Fenster dürfen nur vom Lehrer geöffnet und auch wieder geschlossen werden. Weit geöffnete Fenster sind generell in jeder Pause zu schließen.
13. - Das Mitbringen von Gegenständen (Messer, Streichhölzer, Feuerzeug, Handy u.Ä.) die die persönliche Sicherheit der Schüler oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts gefährden, ist nicht gestattet.
- Bei begründetem Verdacht oder Verstößen ist der Lehrer berechtigt, den Ranzen zu kontrollieren und diese Gegenstände einzuziehen.
- Das Mitbringen von Handys ist durch die Sorgeberechtigten mit der Klassenleitung abzusprechen. Handys verbleiben im Ranzen und sind aus.
- Das Fotografieren mit dem Handy im Schulgelände, im Schulhaus und im Schulbus ist nicht gestattet.
14.- Der Aufenthalt im Freien findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Die Eltern achten auf wettergerechte
Kleidung!
- In der 1. großen Pause nach der 2. Stunde und in der Mittagspause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Dazu gehören auch der Sportplatz und der Spielplatz. Der vordere Teil des Hofes mit der Rundbank dient der ruhigen Pausengestaltung.
- Die Spielgeräte können genutzt werden und müssen am Ende der Pause von den verantwortlichen Schülern wieder mit in die Klassenzimmer genommen werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Aufsichtslehrer.
15.- In unserer Grundschule sind jegliche Arten von Sammelkarten, Kartenspielen, Gameboys, Nintendo u.ä. nicht gestattet. Werden diese Sachen im Hort benötigt, verbleiben sie im Ranzen. Der Lehrer kann die Gegenstände einziehen. Die Rückgabe erfolgt nur an die Eltern gegen Unterschrift.
16.- Der Schulweg und der Weg zu anderen schulischen Veranstaltungen mit dem Fahrrad ist nur nach einem schriftlichen Antrag der Eltern und der Genehmigung durch die Schulleitung möglich. Die Eltern oder Sorgeberechtigten übernehmen dabei die Verantwortung für das verkehrssichere Verhalten ihres Kindes. Eine Haftung für Rad und Zubehör wird dabei von der Schule nicht übernommen.
Die Grundschule empfiehlt den Schulweg mit dem Fahrrad erst nach bestandener Fahrradprüfung in Klasse 4!
Das Fahren auf dem Schulhof während des Schul-oder Hortbetriebes ist generell untersagt.
17.- Die Schüler, die während der Pause von ihren Eltern oder anderen befugten Personen abgeholt werden, halten sich im vorgesehenen Pausenbereich auf. Die abholende Person meldet sich beim Aufsichtslehrer.
- Werden Kinder in der Pause nicht pünktlich abgeholt, melden sich diese bei einem Lehrer. Sie werden beaufsichtigt. Die abholende Person meldet sich im Sekretariat.

In der Schulkonferenz am 30.06.2022 wurde o.g. Hausordnung einstimmig beschlossen!

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